Im gewerblichen Umfeld ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine der wichtigsten Absicherungen – und wirft immer wieder Fragen auf. Gerade die Abgrenzung zu anderen Haftpflichtversicherungen fällt Kunden schwer. Hier müssen Makler aufklären.
„Der deutsche Mittelstand ist schlecht versichert" – diese These vertritt Florian Brokamp, Gründer des Start-ups Gewerbeversicherung24 und spielt auf das mitunter undurchschaubare Sammelsurium an möglichen Gewerbeversicherungen an. Rechtsschutz, Cyberversicherung, Sachversicherung, Betriebs- oder Berufshaftpflicht – jeder Gewerbetreibende sollte gemäß seines Risikoprofils genau abwägen, welche Betriebsversicherung sinnvoll ist. Das scheint nicht immer einfach. Dabei hängt die Wirtschaftlichkeit und Liquidität eines Unternehmens maßgeblich von der passenden Police wie etwa der Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) ab.
„Der deutsche Mittelstand ist schlecht versichert" – diese These vertritt Florian Brokamp, Gründer des Start-ups Gewerbeversicherung24 und spielt auf das mitunter undurchschaubare Sammelsurium an möglichen Gewerbeversicherungen an. Rechtsschutz, Cyberversicherung, Sachversicherung, Betriebs- oder Berufshaftpflicht – jeder Gewerbetreibende sollte gemäß seines Risikoprofils genau abwägen, welche Betriebsversicherung sinnvoll ist. Das scheint nicht immer einfach. Dabei hängt die Wirtschaftlichkeit und Liquidität eines Unternehmens maßgeblich von der passenden Police wie etwa der Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) ab.
VSH: Eine wie keine
Auch wenn sie sich in den Reigen der Gewerbeversicherungen einreiht, die VSH ist besonders essenziell und bietet als einzige Gewerbeversicherung Schutz bei echten Vermögensschäden. Tatsächlich verlangen viele Kunden von beratenden, planenden und treuhänderisch tätigen Dienstleistern sogar den Nachweis einer VSH, bevor sie einen Auftrag vergeben. Kein Wunder, denn wo immer Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen, können Fehler passieren, die hohe Schadensforderungen nach sich ziehen. Kurzum: für das Gros der Betriebe und Freiberufler ist die VSH ein absolutes Muss, für viele freie Berufe wie Hausverwalter, Versicherungsmakler, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater sogar gesetzliche Pflicht.
Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht?
Das verbreitete Problem: Viele betroffene Berufsgruppen versichern über eine Betriebshaftpflicht Sach- und Personenschäden, nicht aber sogenannte echte Vermögensschäden. Tatsächlich ähneln sich die verschiedenen Haftpflichtversicherungen auf den ersten Blick so stark, dass wesentliche Aspekte ausgeblendet und damit unversichert bleiben. Der entscheidende Unterschied liegt in der Schadensart, die generell Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden voneinander abgrenzt:
- Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden, welche infolge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.
- Manche Tarife der Berufshaftpflichtversicherung übernehmen hingegen auch echte Vermögensschäden, welche unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit entstanden sind.
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt echte Vermögensschäden, wobei hier viel höhere Deckungssummen ausgemacht werden können als bei einer Berufshaftpflichtversicherung.
Die unterschiedlichen Deckungskonzepte im Überblick:
Quelle: www.gewerbeversicherung.de/vermoegensschadenhaftpflichtversicherung/
Auf den ‚echten’ Schaden kommt es an
Ein Begriff taucht in der ganzen Betrachtung immer wieder auf: Der „echte“, auch „reine“ Vermögensschaden. Liegt ein solcher vor, schreitet die VSH ein. Während der echte Vermögensschaden direkt durch eine falsche, fehlerhafte oder unterlassende Tätigkeit des Versicherten entsteht und einen rein finanziellen Schaden zur Folge hat, entstehen unechte Vermögensschäden hingegen aus einem vorangegangenen Sach- oder Personenschaden. Dieser sogenannte Vermögensfolgeschaden kann, wie wir gesehen haben, durch die Betriefshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Kommt es beispielsweise durch Fehlberatung zu finanziellen Schäden für Kunden, Mandanten oder Patienten, werden diese durch die VSH reguliert. Zusammengefasst übernimmt die VSH hier folgende Aufgaben:
Kommt es beispielsweise durch Fehlberatung zu finanziellen Schäden für Kunden, Mandanten oder Patienten, werden diese durch die VSH reguliert. Zusammengefasst übernimmt die VSH hier folgende Aufgaben:
- Überprüfung der Rechtfertigung von Forderung und Höhe
- Abwehr ungerechtfertigter Haftpflichtansprüche
- Begleichung des Vermögensschadens
- Übernahme möglicher Kosten für die Rechtsverteidigung
Fazit Vermögensschadenhaftpflich – alle Argumente im Überblick
Wer beruflich fremde Vermögensinteressen wahrnimmt, steht im Schadensfall mit seinem eigenen Vermögen gerade. Hier greift die VSH.
- Was: Die VSH ist eine wichtige, in bestimmten Berufsgruppen sogar gesetzlich vorgeschriebene Versicherung
- Warum: Echte Vermögensschäden erreichen schnell enorm hohe Summen, die die berufliche und private Existenz des Verursachers gefährden können
- Wer: Sämtliche Berufsgruppen, die von Berufs wegen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen oder verwalten, z. B. Sachverständige und Gutachter, Berater, IT-Dienstleister oder Kreative aus der Medienbranche. Aber auch Vereine, Verbände oder Stiftungen
- Wie viel: Übliche Deckungssummen liegen zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro.
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